Wer in ein Alters- oder Pflegeheim kommt, bezahlt dort neben der Pflege auch den Aufenthalt. In der Aufenthaltstaxe sind die Zimmermiete, Verpflegung und diverse Nebenkosten inbegriffen. Anders als bei der Pflegetaxe, deren Höhe durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt ist, kann bei der Aufenthaltstaxe das Heim die Tarife selbst festlegen. Die Höhe hängt mit der Zimmergrösse, aber auch mit dem Ausbaustandard des Heims zusammen.
Artikel zum Thema in der LZ vom 9. März 2017.....weiterlesen